Der Vorsitzende des Komitees für Menschen- und Minderheitsrechte, Dr. Furio Radin, sprach bei einem Treffen im Burgenland-Kroatiencenter in Wien über die Rechte der Minderheiten in Kroatien. Zu den nationalen Minderheiten von 7,5% der Gesamtbevölkerung Kroatiens gehören Italiener, Serben, Slowenen und Deutsche.
Dr. Radin berichtete über ihre gegenwärtige Situation und hat auf Artikel 15 im Grundgesetz hingewiesen, in der für diese Bürger das so genannte doppelte Wahlrecht greift. Die Mitglieder dieser nationalen Minderheiten haben somit das Recht, sowohl einen Minderheitenvertreter ins Parlament zu wählen als auch an den normalen Wahlen des Landes teilzunehmen. Das Nachrichtenportal Vecernji List berichtete auch, dass Dr. Radin auf die Wichtigkeit der Benutzung der 22 Minderheitensprachen im Alltag hingewiesen hat.