Dem kleinen Land Kroatien auf dem West-Balkan wurde am 18. Juni 2004 der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten der EU verliehen. Der Europäische Rat beschloss am 17. Dezember 2004 den Beginn der Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005.
Da die Zusammenarbeit der kroatischen Regierung mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag von vielen Mitgliedsländern der Union als ungenügend beurteilt wurde, verschob man allerdings den Verhandlungsbeginn, so dass erst nach Besserung der Haltung der kroatischen Behörden am 4. Oktober 2005 mit den offiziellen Beitrittsverhandlungen begonnen wurde.
Das Nachbarland Slowenien blockierte später 10 Monate lang die Öffnung der letzten 11 Verhandlungskapitel aufgrund der rechtlich ungeklärten Grenzfrage mit Kroatien. Erst 2009 einigten sich die beiden Staaten nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss.
Mit den Themenbereichen Wettbewerb, Justizwesen, sowie Außen- und Sicherheitspolitik wurden am 30. Juni 2010 die letzten drei der 33 Verhandlungskapitel eröffnet. Geschlossen wurden bis Ende Juli 2010 insgesamt 22 Kapitel. Dazu gehörte auch der Streit der beiden Staaten um die noch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Ljubljanska Bank. Ende Juli 2010 einigten sich der slowenische Ministerpräsident Borut Pahor und die kroatische Regierungschefin Jadranka Kosor bei einem Treffen im slowenischen Bohinj auf die wesentlichen Punkte in dieser Frage. Dem Ministerpräsidenten zufolge werden in den nächsten drei Monaten von Experten die Details ausgearbeitet.
Wie bekannt hielt der Nachfolger der ehemaligen Ljubljanska Banka, die Nova Ljubljanska Banka, insgesamt 172 Millionen Euro Einlagen zurück, die während des Bestehens von Jugoslawien von Bankkunden eingelegt worden waren, die heute kroatische Staatsbürger sind. Deshalb hatte Kroatien einer Präsenz der Bank auf dem kroatischen Finanzmarkt bisher nicht zugestimmt. Die slowenische Bank begründete ihren Schritt damit, dass sie einst Firmen, die heute zu Kroatien gehören, Darlehen reichte, die nicht zurückflossen.
Zum Abschluss aller Verhandlungskapitel ist die Bestätigung der einzelnen Mitgliedstaaten der EU notwendig.