Änderungen im Rauchverbotsgesetz

Aufgrund von Lockerungen im Gesetz zum Rauchverbot im Gaststättengewerbe, können Kroaten ab sofort zunächst bis April 2010 wieder in Kneipen und Bars rauchen. Zur Auflage wird jedoch generell eine bessere Belüftungstechnik gemacht.

Alle Gaststätten größer als 50 Quadratmeter müssen zudem einen getrennten Bereich für Raucher schaffen, in dem keine Getränke serviert werden. Kleinere Lokale müssen diese Aufteilung nicht vornehmen.